E-Zuweisung Bestellformular
Wie im Rundschreiben Nr. 18 der Ärztekammer vom 07.04.2026 kommuniziert, können Sie ab sofort von einer Förderung für die e-Zuweisung (vormals eKOS) profitieren. Ab dem 01.10.2027 werden insgesamt 8 Leistungsarten zur verpflichtenden Nutzung der e‑Zuweisung eingeführt.
Bereits 6 der Leistungsarten (MR, CT, Knochendichtemessung, humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, nuklearmedizinische Untersuchungen) können im Rahmen der Ausbaustufe 1 bis zum Zeitpunkt der Verpflichtung freiwillig genutzt werden. Die verbleibenden 2 Leistungsarten (Röntgen-Therapie und Röntgen/Sonographie) werden in einer weiteren Ausbaustufe bis spätestens 01.10.2027 zur Verfügung stehen.
Zu erfüllende Voraussetzungen für Kassenpraxen, um von der Förderung zu profitieren:
Gültiger kurativer Vertrag (KU-Vertrag) mit dem zuständigen SV‑Träger
3 Monate kontinuierliche Nutzung der e-Zuweisung in der Arztsoftware
Nutzen Sie unser zeitlich begrenztes Angebot und erhalten Sie nach Erfüllung der vorgegebenen Voraussetzungen von der Sozialversicherung automatisch den vollen Kaufpreis gefördert und zurückerstattet.
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Die angeführten Preise verstehen sich netto zuzüglich 20% Mehrwertsteuer. Die monatliche Servivepauschale beträgt € 4,20/Monat.