e-card-Verpflichtung für Wahlärzte ab Jänner 2026
Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der e-card und der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) Funktionalitäten auch für Wahlärztinnen und -ärzte in Kraft. Diese Regelung zielt darauf ab, die Qualität, Effizienz und Transparenz der Gesundheitsversorgung zu steigern und die digitale Infrastruktur im Gesundheitsbereich weiter auszubauen.
Voraussetzung dafür, e-card und ELGA Funktionen nutzen zu können, ist die Freischaltung seitens der ÖGK. Weiters werden Sie einen „e-card Nutzungsvertrag“ abschließen können, um weitere Services zu nutzen. Die Details dazu werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Weitere Voraussetzung ist die Anschaffung eines e-card Anschlusses für die Ordination, denn so wie Kassenärzte benötigen nun auch Wahlarztpraxen ein e-card Lesegerät, um die versicherten Patientinnen und Patienten korrekt mit deren e-card identifizieren und deren Ansprüche abwickeln zu können. Die e-card Infrastruktur kann bei einem e-card Provider (z.B. A1 Telekom, Hutchinson Drei Austria, Magenta Telekom) beauftragt werden.
e-Wahlpartner-Service
Für jeden Patientenkontakt muss ein Wahlarztkontakt am e-card-System erfasst werden. Dieser Kontakt wird, genauso wie beispielsweise eine Konsultation, die Grundlage für einen ELGA-Kontakt darstellen. Damit erhält man auch Zugang zur ELGA des jeweiligen Patienten.
ELGA-Funktionen
Die Nutzung der ELGA ist verpflichtend, vor allem die Einsichtnahme in die elektronische Patientenakte. Ärztinnen und Ärzte müssen Patientinnen und Patienten Zugang zu ihren relevanten Gesundheitsinformationen ermöglichen, beispielsweise durch Hochladen der verordneten Medikamente in die e-Medikation und dürfen deren Daten für die medizinische Versorgung einsehen.
e-Medikation
Hochladen und Einsehen der verordneten Medikamente in ELGA Verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in Form einer sogenannten „eMedikationsliste“ für 18 Monate in ELGA verfügbar gemacht. Alle ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können über das ELGA-Portal ihre eMedikationsliste einsehen. In der eMedikationsliste am ELGA-Portal sehen Patientinnen und Patienten sowohl die verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, als auch noch offene Rezepte. Einträge, die älter als 18 Monate sind, werden automatisch aus der eMedikationsliste entfernt.
e-Befund — Einsehen von Befunden in ELGA
Die medizinische Vorgeschichte einer Patientin oder eines Patienten kann leichter und rascher eingesehen werden, da nicht auf alle Befunde in Papierformat gewartet werden muss. Die Behandlung kann dadurch ohne Verzögerung begonnen werden.
e-Impfpass — Elektronische Dokumentation von Impfungen
Wie beim klassischen Impfpass in Papierform werden im e-Impfpass alle Impfungen eingetragen, die eine Person erhalten hat. Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert und können über das ELGA-Portal eingesehen werden.
Automatisierte Diagnoseerfassung
Diagnose-Codierservice
Bei der Freitexterfassung einer Diagnose wird mittels Kommunikation mit dem Codierservice eine codierte Diagnose vorgeschlagen, die dann ausgewählt und somit strukturiert erfasst werden kann.
e-Wahlpartner-Datenschnittstelle
Übermittlung der Patientenkontakte sowie der codierten Diagnosen und erstattungsfähigen Leistungen an den Dachverband der Sozialversicherungsträger.
Weitere e-card-Funktionen
Das e-card System bietet eine Vielzahl unterschiedlicher elektronischer Services, je Fachrichtung und Tätigkeitsbereich an. Folgende Module sind im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung für Wahlarztordinationen vorgesehen.
e-Rezept
Die Ausstellung von elektronischen Kassen- und Privat-Rezepten wird ebenfalls zur verpflichtenden Praxis. Dies ermöglicht eine effizientere und fehlerfreie Arzneimittelverschreibung.
Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS)
Mit dem Arzneimittel-Bewilligungs-Service beantragen Sie die Bewilligung von chefarztpflichtigen Arzneispezialitäten elektronisch über die e-card Infrastruktur.
Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice (AUM)
Das AUM-Service ermöglicht es Ihnen, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AUM) und Arbeitsfähigkeitsmeldungen (AFM) elektronisch über die e-card Infrastruktur an den/die zuständigen KV-Träger weiterzuleiten.
eKOS (elektronisches Kommunikationsservice)
Mit eKOS werden die Zuweisungen für folgende Untersuchungen elektronisch an die jeweilige Krankenkasse gesendet: Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische Untersuchungen, Humangenetische Untersuchungen, Klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen etc.